0 0
Achtung: Für die korrekte Funktionsweise dieses Online-Shops wird JavaScript benötigt!
Zoom: Klicken Sie auf das Bild
Jede Hilfeleistung ist nach DGUV Vorschrift 1 § 24 IV Abs. 6 zu dokumentieren und 5 Jahre verfügbar zu halten. Verbandbuch mit vorgedruckten Spalten, zur Registrierung von Betriebsunfällen.